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Die Kirchgemeinde

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Unser Leitbild orientiert sich an den vier Grundfunktionen der Kirche:

  • Liturgie (gottesdienstliche Feiern)

  • Diakonie (soziales Denken und Handeln)

  • Martyria ( Zeugnis, Verkündigung)

  • Communio (Gemeindeaufbau, Gemeinschaftserfahrungen)
     

Nach diesen Werten leben wir die Gemeinschaft in unserer Pfarrei und richten unser Tun und Handeln danach aus.

Unser Leitbild

"Denn wie der Leib eine Einheit ist, doch viele Glieder hat, alle Glieder des Leibes aber, obgleich es viele sind, einen einzigen Leib bilden: So ist es auch mit Christus."

(1.Kor. 12,12)

Übersicht

Die römisch-katholische Kirchgemeinde Utzenstorf umfasst die Gebiete der folgenden Einwohnergemeinden:
Aefligen, Alchenstorf, Bätterkinden, Ersigen, Fraubrunnen, Hellsau, Höchstetten, Kernenried, Kirchberg, Koppigen, Rüdtligen-Alchenflüh, Utzenstorf, Wiler bei Utzenstorf, Willadingen und Zielebach.

Sie ist ein Glied der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Bern und umfasst alle Einwohner, die auf Grund des Gesetzes über die Organisation des Kirchenwesens dieser Landeskirche angehören. Aufgabe der Kirchgemeinde und deren Organe ist es, das kirchliche Leben im Rahmen der Vorschriften der kirchlichen und staatlichen Übergeordneten Behörden zu pflegen und zu fördern.

Moderne Strukturen

In einem auf breiter Basis durchgeführten Diskussionsprozess hat sich die Kirchgemeinde in den Jahren 2004 bis 2006 ein Leitbild und neue Organisationsstrukturen gegeben, wodurch einerseits die Aufgaben der Kirchgemeinde und der Pfarrei von einander getrennt und umschrieben sind und andererseits allen Pfarreiangehörigen und Kompetenzträgern durch klar definierte Leitideen und Absichten eine Orientierungshilfe bei der Planung künftiger Aktivitäten mitgegeben wird.

Organisation

In der Pfarrei sind die Pfarreileitung und die Mitarbeitenden für die Kernanliegen des kirchlichen Lebens zu­stän­dig. Mit dem Pfarreiteam und den Pfarreigruppen werden die pastoralen Aufgaben von St. Peter und Paul mit viel Elan und Engagement verrichtet.

 

Die Organe der Kirchgemeinde als tragender öffentlich-rechtlicher Struktur sind die Stimmberechtigten (die z.B. über die Kirchgemeindeversammlung ihr Stimmrecht ausüben), der Kirchgemeinderat und seine Mitglieder, soweit sie entscheidbefugt sind, Kommissionen, soweit sie entscheidbefugt sind, die Rechnungsprüfungskommission und das zur Vertretung der Kirchgemeinde befugte Personal (Sekretär/in und Finanzverwalter/in).

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